Liebeskummer – Symptome, Phasen und Überwindung
In sechs österreichischen Bundesländern wurden im Jahr 2017 mehr Ehen geschlossen als im Jahr zuvor.
Wehret den Anfängen – der Überwachungsstaat ist schon sehr weit – BIG BROTHER IS WATCHING YOU – weiter als wir glauben!
Permanentüberwachung von Telefonverbindungen, eMail und SMS gefährden Grundfreiheiten - mit Grundwerten einer offenen Gesellschaft unvereinbar - Wirtschaftsspionage wird auf Knopfdruck möglich - Redaktions-, Anwalts- und Ärztegeheimnis gehen verloren - massive wirtschaftliche Belastung droht - viele Umgehungsmöglichkeiten.
Ground Zero und kein Ende? Terror als Vorwand?
Unter dem Schlagwort "Vorratsdatenspeicherung" sollen in Zukunft alle per Telefon, SMS oder eMail zustande gekommenen Kommunikationsverbindungen mindestens ein Jahr (auf Vorrat) gespeichert werden. Es soll damit möglich sein auch nachträglich die Kontakte einer Person oder eines Unternehmens zu analysieren und offen zu legen.
Im Falle diffuser Bedrohungsbilder, wie Terrorismus oder "organisierte Kriminalität" könnte damit flächendeckend das Kommunikationsverhalten aller Bürger offengelegt und ausgeforscht werden.
Art. 10a des Staatsgrundgesetzes (StGG) garantiert das Recht auf unbeobachtete elektronische Kommunikation (Kommunikationsgeheimnis), das auch das Recht umfasst, unbeobachtet seinen Kommunikationspartner auswählen zu dürfen.
Eine offene, demokratische Gesellschaft lebt davon, dass Menschen unbeobachtet, unkommentiert und unzensuriert Ideen und Meinungen austauschen. Innovationen, neue Geschäftsideen aber auch kreative Lösungen entstehen oft erst durch Diskussion unausgegorener, oft missverständlicher Ideen.
Das Wissen der permanenten Beobachtung, die Gefahr ein bestimmtes Kommunikationsverhalten rechtfertigen zu müssen, schränkt die Bereitschaft zur offenen Kommunikation ein.
Wesentlicher Teil der Kommunikation ist auch die freie Wahl seiner Gesprächspartner, sei es am Telefon oder Internet. Aus gutem Grund verbietet daher das Telekommunikationsgesetz die Speicherung von Verbindungs-Informationen, also wer mit wem wielange telefoniert hat. Nur bis Abschluss der Abrechnung dürfen Telefonanbieter diese Daten aufbewahren, dürfen sie aber nicht zu anderen Zwecken auswerten oder analysieren.
Die Österreicher werden von Politikern wie Schüssel oder Gorbach bewusst belogen und in die Irre geführt, wenn behauptet wird, dass schon heute "Verbindungsdaten sechs Monate aufbewahrt werden" (O-Ton 2006 damaliger Bundeskanzler Schüssel) oder dass das Speichern der Verbindungsdaten bloß ein geringfüger, quasi zu vernachlässigender Grundrechtseingriff ist (2006, damaliger Verkehrsminister Gorbach).
© und vollständiger Beitrag bei ARGE DATEN - Österreichische Gesellschaft für Datenschutz
Passt hier gut dazu, in diesem Zusammenhang und darum steht dieser Block hier:
Wussten Sie, dass Ihre Provider bei Handys mit Ihren Daten einen schwunghaften Handel treiben bzw. diese weitergeben (müssen), und dann damit gehandelt wird?Natürlich ohne Sie zu fragen. Das gilt übrigens auch dann, wenn Sie ein Festnetz anmelden. Sind Sie danach gefragt worden, ob Sie dies wollen? Wir nicht und wir würden dies auch nicht wollen. Wir haben bei der ARGE DATEN - Österreichische Gesellschaft für Datenschutz nachgefragt und sehr prompt eine Antwort bekommen, die wir versehen mit Kommentaren bzw. Nachfragen, wiederum beantwortet haben. Sollte eine weitere Antwort kommen - wird dieser Beitrag entsprechend angepasst. Um Irrtümern vorzugreifen: das sind keine Fragen und Antworten, sondern Fragen zu Antworten. Die ARGE DATEN - Österreichische Gesellschaft für Datenschutz hat in einem Mail zu Fragen von INFOGRAZ.at Stellung bezogen und diese Stellungnahme war für uns jeweils ein Grund weiter zu fragen! |
Einmal umgekehrt ->Antworten und Fragen: |
ARGE DATEN | xxxxxxx ist beauftragt ein gesamtösterreichisches Telefonverzeichnis zu erstellen, das die Daten aller Telefonanbieter zusammenfasst. |
INFOGRAZ.at | Von wem beauftragt? Gab es eine Ausschreibung (EU-Weit?)? |
ARGE DATEN | Gleichzeitig sind jedoch die Telefonanbieter verpflichtet ihren Kunden gemäß TKG 2003 eine kostenlose Widerspruchsmöglichkeit zu diesem Eintrag anzubieten. Dies machen die meisten Anbieter seit einigen Jahren so, dass sie eine Zustimmung für den Eintrag einholen. Das ist aber keine Verpflichtung, der bloße Widerspruchshinweis genügt. Ich kann Ihre konkrete Sachlage nicht beurteilen, Sie könnten einen alten Vertrag haben, auf Grund dessen damals keine ausreichende Information erfolgte, Ihr Anbieter kann zwar einen Widerspruchshinweis gegeben haben, Sie haben ihn aber nicht beachtet oder übersehen, es kann aber auch sein, dass die Daten trotz Ihres Widerspruchs weitergegeben wurden. |
INFOGRAZ.at | Was ist dann? |
ARGE DATEN | Wie auch immer, Sie müssen Ihrem Telefonanbieter mitteilen, dass Sie keine Veröffentlichung wünschen, der hat das dann weiter zu leiten. In der Onlineversion des Telefonbuchs sollten diese Daten binnen acht Wochen entfernt werden, bei den Druckausgaben bzw. der CD bei der nächsten Auflage. |
INFOGRAZ.at | Dann ist ja alles schon passiert und xxxxxx hat die Daten schon verkauft? |
ARGE DATEN - Österreichische Gesellschaft für Datenschutz hat uns vorab einmal zweifach geholfen, wofür wir uns herzlich bedanken: durch den Beitrag, den wir veröffentlichen durften und durch die ersten Antworten. Dennoch müssen wir noch weitere Fragen anfügen, besonders, weil unsere weiteren Fragen bis dato unbeantwortet blieben.