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Förderungen
Damit wirklich jedes Kind Ferien genießen kann, bietet die Steiermärkische Landesregierung eine Direktförderung unter gewissen Voraussetzungen an. Auch einkommenschwächere Familien können beim Amt für Jugend und Familie Förderungen erhalten.
Zuzahlungen von Krankenkassen sind in Ausnahmefällen bei medizinischer Notwendigkeit (z.B. Asthma, Hauterkrankungen, etc.) möglich. Zuschüsse gewähren nach persönlichem Ansuchen auch Bezirkshauptmannschaften, Gemeinden, Magistrat Graz, Betriebsräte, Caritas, Pfarren und private (Kranken-) Versicherungen.
2 Amt der Stmk. Landesregierung FA 6 A