Grundsätzlich richtet sich der Umfang der Gewerbe-berechtigung nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung im Zusammenhang mit den einschlägigen Rechts-vorschriften (§29 GewO). Der Gewerbeberechtigungs-wortlaut von Zeichenbüros lautet üblicherweise: "Anfertigen von technischen Zeichnungen nach vollständig vorgegebenen Angaben des Auftraggebers, unter Ausschluss aller den Baumeistern und Technischen Büros vorbehaltenen Tätigkeiten."
Zeichenbüros sind somit zur Anfertigung von technischen Zeichnungen nach vollständig vorgegebenen Angaben des Auftraggebersberechtigt, wobei insbesondere die Vorbehaltsbereiche der Baumeister (§ 99 GewO) und der"Technische Büros - Ingenieurbüros" (§ 134 Abs 1 GewO) zu beachten sind. Die dort angeführten planerischen Tätigkeiten sowie die Durchführung von Messungen und Berechnungen etc. sind somit diesen reglementierten Gewerben vorbehalten. © Wirtschaftskammer Steiermark
Damit Sie sich ein Bild machen können, was sich konkret dahinter verbirgt, hier die Information der WKO zur Namensführung und Bezeichnung der Betriebsstätten.
3 ACTIVE SOLUTION Ingenieurbüro GmbH
5 Archos Immobilientreuhand GmbH
7 Dipl.Ing. Amir Reza Atyabi Seyed