Ich finde trotz intensiver Recherche nichts, was einen Nationalratsabgeordneten verpflichten würde, immer die Interessen Österreichs zu vertreten.
Angelobung
Die Angelobung bezeichnet in Österreich die Verpflichtung zur gesetzestreuen und gewissenhaften Ausübung übertragener Funktionen mit einem feierlichen Versprechen, dem Gelöbnis.
Abgeordnete, Regierungsmitglieder, Richter, Soldaten und Beamte haben ein gesetzlich vorgeschriebenes Gelöbnis abzulegen, in dem sie versprechen, der Republik Österreich und dem österreichischen Volk treu zu dienen.
Nationalratsabgeordnete
Bei der Angelobung der Abgeordneten verliest der Schriftführer die Angelobungsformel
„Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“
Die Abgeordneten werden sodann einzeln aufgerufen und haben die Angelobung zu leisten mit den Worten „Ich gelobe“. © WikipediA
Forensik-Weltmeister von Österreich - Legislative oder Exekutive? .
Die Gesetze sind ja an sich klar - aber wo stehen die Pflichten? Steht da etwas von einer Beschäftigung als Nick Knatterton der Republik?
Zwischengedanke: ein Ruhmesblatt des Herrn Pilz war ja die Angelegenheit Kampusch. Da fiel mir immer nur ein, dass ich auch als Betriebswirt etwas Recht lernen musste (aber großteils mangels Interesse gleich wieder vergaß). Was mir aus Verfassungsrecht aber in Erinnerung ist, ist die Trennung zwischen Exekutive und Legislative. Abgeordnete sind Legislative, wenn ich mich nicht irre – Verbrechensbekämpfung eine eindeutige Aufgabe der Exekutive. Das einzige, was man aber als Staatsbürger darf, ist hilflos fragen: „jo dürfens denn des?“. Der ORF hat aber zu diesem Thema auch des Öfteren den "Forensik-Weltmeister von Österreich" befragt!
Als Nicht-Jurist kann ich nur Schlüsse ziehen, die wahrscheinlich so nicht gesetzlich gedeckt sind. Nationalratsabgeordnete sind ja auch Dienstnehmer der Republik Österreich und da werden doch wohl, wie bei Normalsterblichen, die Pflichten eines Dienstnehmers gelten. Welche Treuepflichten hat der Dienstnehmer gegenüber dem Dienstgeber?
Auch hierzu finde ich erstaunlicherweise (wahrscheinlich, weil ich doch zu laienhaft agiere) nichts Konkretes, abgesehen von dem Satz:
„Der Gedanke der Treue und Fürsorge im Arbeitsverhältnis hat im Laufe von Jahrzehnten das Verständnis der Lehre von der Natur des Arbeitsverhältnisses mitgeprägt und der Judikatur als wichtiger Anker zur Fixierung bestimmter gesetzlich und vertraglich nicht ausdrücklich geregelter Pflichten der Arbeitsvertragsparteien gedient.“ © Universität Wien
Konkurrenzverbot
Warum Parlamentsparteien Volksbegehren machen, kann mir nie jemand erklären! Die Abgeordneten können auch ohne Volksbegehren Themen auf die Tagesordnung des Parlaments bringen. Macht Eure Arbeit im Parlament – für Korruption sind eh nur wenige, da ist es wirklich zu billig zu fragen, wer dagegen ist!
Während des aufrechten Bestandes des Dienstverhältnisses ist es allen Dienstnehmern – sohin Angestellten und Arbeitern – grundsätzlich untersagt, einer dem Dienstgeber abträglichen Nebenbeschäftigung nachzugehen. Dieses allgemeine Konkurrenzverbot besteht bis zur rechtlich effektiven Beendigung des Dienstverhältnisses, sohin auch noch während der Kündigungsfrist oder etwa einer Dienstfreistellung unter Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist.
Das allgemeine Konkurrenzverbot ist Ausfluss der Treuepflicht des Dienstnehmers und wird durch zahlreiche gesetzliche Entlassungstatbestände konkretisiert.
© DORDA BRUGGER JORDIS Rechtsanwälte GmbH
„einer dem Dienstgeber abträglichen Nebenbeschäftigung nachzugehen“ – das wäre für mich klar: Vernaderung des ganzen Landes, der Nation, des Staates und aller seiner Bürger und Bürgerinnen – ganz eindeutig eine der Republik Österreich abträgliche Nebenbeschäftigung.
Zwischendrin fällt mir ein: welchen Grund hat der ORF, diesem Menschen so viel Platz zu geben? Parlamentarisch gesehen bis auf Untersuchungsausschüsse ein Hinterbänkler, meines Wissens ohne konkrete Funktion in seiner Partei. Seine Biografie hört auf der Website der Grünen auf mit 1992 – 1994 Bundessprecher der Grünen!
Treuepflicht des Dienstnehmers
Dem Dienstnehmer obliegen eine Reihe von Pflichten. Insbesondere auch die Treuepflicht. Zum Beispiel muss er Betriebsgeheimnisse wahren und generell Schädigungen des Betriebes verhindern. © Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Wie es sich mit dem Umstand der Geschäftsstörung verhält, wenn pauschal und undifferenziert alle Österreicher (außer den Grünen?) als korrupt bezeichnet werden, kann ich auch nicht beantworten.
Tatsache ist für mich: diesem Herrn muss endlich jemand das Handwerk legen – dieser Meinung sind sogar einige Parteikollegen und Kolleginnen. Er betätigt sich in der Hauptsache als Detektiv und dass dies definitiv nicht zu den Pflichten eines Nationalratsabgeordneten gehört (wenn nicht gar verboten wäre), erscheint mir sicher.
Was wieder rechtlich zu prüfen wäre
„Wir müssen reden, Werner:
ich hab da ein paar illegal be-
schaffte Unterlagen, die ich aber
nicht der Justiz gebe, sondern
lieber über die Medien
parteipolitisch nutze!„
Er ist im Besitze von Unterlagen, die er nicht auf einem gesetzlich korrekten Weg erhalten haben kann. Darauf ist er stolz und was schlimmer ist: diese Unterlagen werden in homöopathischen Dosen an die Medien weitergegeben. Mit meinem laienhaften Verständnis der Justiz müsste er diese Unterlagen sofort den zuständigen Behörden übergeben. Ob es so etwas wie ein Beichtgeheimnis, Redaktionsgeheimnis o.Ä. für Nationalratsabgeordnete gibt, wage ich zu bezweifeln.
Verblüfft lese ich dann im Standard vom 23.1.2013: "Auch die Zwangsmaßnahmen bei Aussageverweigerung oder Zurückhaltung von Beweismitteln wollen die Grünen nach deutschem Vorbild verschärfen". Liebe Frau Glawischnig: könnten Sie nicht bitte zuerst den "Herrn" Pilz domestizieren? Vielleicht gibt er Ihnen ja die Unterlagen, die er angeblich noch hat aber, ätsch-bätsch (noch) nicht hergibt! .
Er denunziert seit Jahren beliebig und lautstark alle möglichen Österreicher und Österreicherinnen, wobei mir kein Fall bekannt ist, wo jemand aufgrund der vom „Giftschwammerl“ behaupteten Malversationen verurteilt worden wäre - inwieweit er beim Aufdecken des österreichischen „Baukartells“ tätig und wirklich nötig war, kann ich nicht beurteilen. Seine Aufgabe war es nicht!
Er geht ganz offensichtlich nach dem Motto vor, dass immer etwas hängenbleibt am Beschuldigten, unabhängig von Schuld oder Unschuld, wenn man die Sachen nur oft genug wiederholt.
Da gibt es einen schlechten Witz zu dem Thema, in dem jemand einen anderen Menschen anspeit und dann meint:
„Wie schauen denn Sie aus, Sie Schwein“.
Wie das in Österreich z.B.: mit den Kronzeugen geregelt ist, steht in § 209a StVO – da lese ich nichts von Politikern. Was der Herr Pilz zu einem öffentlichen Aufruf zur Vernaderung sagen würde, kann ich mir vorstellen. Da würde die übergroße Faschismuskeule ausgepackt. Und was macht er, der saubere Herr?
Heinz Rüdisser