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In Österreich gibt es nur den Begriff eines Wohnsitzes oder eines Hauptwohnsitzes. Als Wohnsitz ist jener definiert, der den Lebensmittelpunkt darstellt. Nach dem Meldegesetz ist nur ein Hauptwohnsitz in Österreich möglich.
Vom Hauptwohnsitz werden einige Rechte aber auch Pflichten, beispielsweise das Wahlrecht bei Bundeswahlen, aber auch Verpflichtungen, wie die Steuerpflicht, abgeleitet. Allerdings gibt es auch bei den anderen Wohnsitzen Rechte und Pflichten, wie Wahlrecht bei Gemeinderatswahlen und Gemeindeabgaben. Bei den verschiedenen Wohnbauförderungen ist es notwendig, dass sich der Hauptwohnsitz in dem geförderten Objekt befindet.
Zuständig für die ordnungsgemäße Anmeldung ist das Meldeamt der Gemeindeverwaltung oder des Magistrats. Als Bestätigung, dass man an einem bestimmten Wohnsitz lebt, gilt die Bestätigung der Meldung, die erst seit 1. März 2002 (als Ersatz des früheren Meldezettels) ausgestellt wird. Selbst das weiß © WikipediA
3 Jörg Schwarzenberger Liegenschaftsbetreuung men@work
4 Sorgmann