Sperrstunde
Als Sperrstunde oder Polizeistunde wird die Uhrzeit bezeichnet, zu der Gaststätten ihren Betrieb einstellen müssen. Diese Regelung diente der Sicherung der Nachtruhe. Nach Anbruch der Sperrstunde darf kein Ausschank mehr stattfinden. Oft wird kurz vor Anbruch der Sperrstunde zur letzten Bestellung aufgefordert. Sie galt früher in vielen Städten. © WikipediA In England wurde bis vor Kurzem die "curfew" (Sperrstunde) strengstens eingehalten und die Polizei verstand da wirklichen keinen Spaß!
Lumpenglocke
Lumpenglocke ist die Bezeichnung für mehrere Glocken, die jeden Abend das Schließen der Stadttore oder die Sperrstunde einläuteten: Die Zecher – die „Lumpen“ – wurden an die späte Stunde erinnert und aufgefordert, nach Hause zu gehen. So heißt es in dem erstmals 1853 veröffentlichten Text „Zuchthausgeschichten von einem ehemaligen Züchtling“:
Bereits hat die „Lumpenglocke“ die ehrsamen und nicht ehrsamen Bürger des Städtleins von den Wein-, Bier- und Branntweinbänken hinweggezaubert oder doch zum Stillschweigen gebracht, ...
Nach modernen Begriffen begann die Sperrstunde allerdings recht zeitig. In Trier oder Bernkastel etwa schlug die Lumpenglocke um zehn Uhr abends, in Sopron (dt. Ödenburg, Ungarn) wurden die Trinkgäste sogar schon um acht Uhr aus den Buschenschanken gerufen.
In einigen Orten (z. B. Trier, Bernkastel-Kues) läutet die Lumpenglocke noch heute jeden Abend zur traditionellen Zeit, auch wenn sie keine Bedeutung mehr für die Sperrstunde hat.
In anderen Orten erfüllten Glocken unter anderem Namen ebenfalls die Funktion einer „Lumpenglocke“. Beispielsweise wurden die Sperrstunde und das Schließen der Stadttore in Schaffhausen (Schweiz) vom „Munotglöckchen“, der Turmglocke der Festung Munot, eingeläutet. © WikipediA