Auch die Sicherheit auf den Pisten ist ein zentraler Punkt, denn erst dann wird Skifahren zu einem Erlebnis. Im Mittelpunkt stehen eine gute Vorbereitung, eine sichere und kontrollierte Skiführung sowie die Fairness im Umgang mit anderen Pistenteilnehmern. Wie die Rücksichtnahme in den Skigebieten konkret aussieht, hat der Internationale Skiverband FIS in zehn Verhaltensregeln für Wintersportler ausformuliert. Regel Nummer eins lautet „Rücksicht auf die anderen“ und meint, dass jeder Skifahrer sich stets so verhalten muss, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. Die „Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise“ ist Regel Nummer zwei und sieht vor, dass jeder Skifahrer auf Sicht fahren muss. Die Geschwindigkeit und die Fahrweise müssen dem jeweiligen Können des Skifahrers und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte angepasst werden. Regel Nummer drei lautet „Wahl der Fahrspur“: Hier muss der von hinten kommende Skifahrer seine Fahrspur so wählen, dass er dem vor ihm fahrende Skifahrer zu keiner Zeit gefährdet. „Überholen“ bildet Regel Nummer vier und legt unmissverständlich fest: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links – aber immer nur mit so viel Abstand, dass dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum bleibt. Regel Nummer fünf nimmt sich dem „Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren“ an. Hier muss sich jeder Skifahrer, der in eine Abfahrt einfährt, nach einem Halt wieder anfährt oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, nach oben und nach unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Das richtige „Anhalten“ wird in Regel Nummer sechs erläutert. Gemäß dieser muss es jeder Skifahrer vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Kommt es zu einem Sturz, so muss ein Skifahrer diese Stellen so schnell wie möglich freimachen. „Aufstieg und Abfahrt“ werden in Regel Nummer sieben behandelt. Hier ist vorgeschrieben, dass ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, den Rand der Abfahrtsstrecke zu benutzen hat. Das „Beachten der Zeichen“ als Regel Nummer acht sieht vor, dass jeder Skifahrer die Markierungen und Signale beachten muss. Regel Nummer neun lautet „Verhalten bei Unfällen“ und schreibt vor, dass bei Unfällen jeder Pistenteilnehmer zur Hilfeleistung verpflichtet ist. „Ausweispflicht“ lautet die zehnte und damit letzte FIS-Regel: Jeder Skifahrer, egal ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalls seine Personalien angeben.