Auch in Österreich ist die Courtage (Maklerprovision) im Regelfall erst nach erfolgreichem Abschluss eines Verkaufs-, Miet- oder Pachtvertrages fällig. Ausnahmen gibt es beim Alleinvermittlungsauftrag.
Die Vermittlungsprovision für den Verkauf von Immobilien beträgt regelmäßig:
- Wert bis EUR 36.336 je 4 %
- von EUR 36.336 bis EUR 48.448 = je EUR 1.453
- Wert ab EUR 48.448 je 3 %
Bei Vermittlung von Haupt- und Untermietverträgen über Geschäftsräume oder Wohnungen, sind folgende Vermittlungsprovisionen üblich:
Vermittlung von unbefristeten Vermietungsverträgen (Höchstbetrag) | 3 Brutto-Monatsmieten | |
Vermittlung von befristeten Vermietungsverträgen (Höchstbeträge) | Vermieter | 3 Bruttomonatsmieten (allenfalls plus 5 % für besondere Abgeltungen gem. § 22) |
| Mieter | Frist weniger als 2 Jahre: 1 Bruttomonatsmiete
|
| | Frist zwischen 2 und 3 Jahre: 2 Bruttomonatsmieten |
| | Frist über 3 Jahr: 3 Bruttomonatsmieten |
Darüber hinaus gibt es Ergänzungsprovisionen bei Verlängerung von befristeten Mietverhältnissen. Immobilienvermittlungsprovisionen sind umsatzsteuerpflichtig. © WikipediA