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Beim Selbstständigen Buchhalter, bei der selbstständigen Buchhalterin (SBH) handelt es sich um eine geschützte Berufsbezeichnung und um einen freien Beruf.Die Möglichkeit zur Aufnahme dieses Berufs endete am 30. Juni 2008, nach der Einführung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes 2006. Selbstständige Buchhalter und Buchhalterinnen gehörten bis 2008 der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) an. Wer allerdings die Voraussetzungen für den Bilanzbuchhalter nach BibuG nicht nachweisen konnte, musste aus der KWT ausscheiden und wurde mit 1. 4. 2008 der Wirtschaftskammer (WKO) zugeordnet. Kernkompetenz selbst ausüben und Verwaltung outsourcen.Während der Bilanzbuchhalter bzw. die Bilanzbuchhalterin im Wesentlichen die Aufgaben der Gewerblichen und der Selbstständigen Buchhalter ineinander vereint und die Kammerzugehörigkeit frei wählen und jährlich wechseln darf, sind Selbstständiger Buchhalter und Buchhalterin zur Buchhaltung und Bilanzierung innerhalb gewisser Umsatzgrenzen berechtigt, nicht jedoch zur steuerlichen Vertretung im gesamten Ausmaß. |
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