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Schlachtviehhandel

Als Schlachttier (auch Schlachtvieh) wird ein zum Schlachten bestimmtes Haustier bezeichnet.

Laut deutschem Recht zählen hierzu Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und andere Paarhufer, Pferde und andere Einhufer, sowie Kaninchen, die als Haustiere gehalten werden. Ebenso zählt hierzu Haarwild, das auf andere Weise als durch Erlegen getötet wird. Bis 1986 wurde auch Hund nach dem Fleischbeschaugesetz als Schlachttier definiert. Seitdem ist die Gewinnung von Fleisch von Hunden und Hundeartigen (Caniden) verboten.

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