Tausende Auto-, Motorrad- und Mopedfahrer erlebten in den vergangenen Tagen aufgrund der heftigen Sturmböen eine böse Überraschung. Die Telefone bei den Autofahrerclubs liefen genauso heiß wie die der Versicherungen.
Der ARBÖ stellt daher klar, wer wann haftet und für Schäden aufkommt. Wenn beispielsweise ein Moped auf dem Auto parkt, statt davor...
'Ab Sturmgeschwindigkeiten von 60 km/h zahlt die Versicherung Sturmschäden, vorausgesetzt man hat eine Kaskoversicherung abgeschlossen', so Gerald Hufnagel von der ARBÖ-Rechtsberatung.
Dass diese Sturmgeschwindigkeit in den vergangenen Tagen bei weitem überschritten wurde, ist bekannt. 'Höhere Gewalt' ist das Stichwort, dass in diesen Fällen zur Anwendung kommt. Die eigene Kaskoversicherung beider muss den jeweiligen Schaden, der am eigenen Fahrzeug entstanden ist übernehmen. Wird etwa ein Motorrad zu Boden geschleudert und die Lenkstange verbogen oder der Lack zerkratzt, müsste der Besitzer eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, damit er nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Das Gleiche gilt sowohl auch für einen Motorrad- oder Moped-Besitzer, dessen Vehikel an einem Auto lehnt, also auch für den PKW-Besitzer. In den meisten Fällen bleibt aber ein im Versicherungsvertrag festgesetzter Selbstbehalt zu zahlen.
Achtung: Wer lediglich eine KfZ-Haftpflicht abgeschlossen hat bleibt auf seinen eigenen Kosten sitzen. Egal ob Besitzer von Ein- oder Zweispurigen, bei Sturmschäden gilt: 'Nur wenn Bäume morsch und Häuser durch die Schuld der Besitzer baufällig sind und ein Fahrzeug dadurch beschädigt wurde gibt es Chancen auf einen Kostenersatz', so der ARBÖ-Experte. Der Geschädigte muss das allerdings nachweisen.