Reiseleiter sind Personen, die Reisende betreuen, durch Länder oder Reisegebiete führen und sich um organisatorische Belange einer Reise kümmern (Bezahlung von Reiseleistungen z. B. mit Gutschein, Check in in Hotels oder Flughäfen vornehmen, Ausflüge vor Ort organisieren und andere Aufgaben). Je nach EU-Land gibt es genaue Berufsbilder dieser Tätigkeit (z. B. Österreich), andere Länder sind im Moment dabei, solche zu erarbeiten (Deutschland). Auch die EU plant eine europaweite Definition.
Die Abgrenzung Reisebetreuer - Reiseleiter findet sich in rechtlichen Auslegungen, z. B. der Gewerbeordnung (nur) in Österreich. So ist z. B. einem Reisebetreuer in Österreich nur der Hinweis auf Sehenswürdigkeiten gestattet, nicht jedoch weiterführende Erklärungen. Diese sind nur örtlichen Fremdenführern gestattet. Das gleiche gilt auch für Führungen in Griechenland, wo es nur Reisebetreuern mit einer vom griechischen Fremdenverkehrsministerium ausgestellten Genehmigung erlaubt ist, innerhalb von Ausgrabungen Gäste zu führen. Da diese Genehmigung nur nach einer länger andauernden Ausbildung in Griechenland erhältlich ist, werden alle Reisebetreuer aus anderen europäischen Ländern ausgeschlossen. Da dieses Verhalten Grundsätzen der Marktfreiheit innerhalb der EU widerspricht, sind in diesem Bereich seit Jahren Klagen beim EuGH anhängig. Eine ähnliche Problematik besteht in Italien und Spanien, wo einheimische Gästeführer eine Lizenz jeweils nur für einen Ort oder eine begrenzte Region besitzen. © Wikipedia