Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten
Diese Abteilung umfasst den Betrieb von Einrichtungen und die Erbringung von Dienstleistungen zur Befriedigung der kulturellen und Unterhaltungsinteressen ihrer Kunden. Dazu zählt die Produktion und Förderung von und die Teilnahme an Liveauftritten, Veranstaltungen oder Ausstellungen sowie die Bereitstellung künstlerischer, kreativer oder technischer Fachkenntnisse für die Herstellung von Kunstwerken und die Durchführung von Liveauftritten.
Diese Abteilung umfasst nicht:
- den Betrieb von Museen aller Art, botanischen und zoologischen Gärten; historischen Stätten und Gebäuden und ähnlichen Attraktionen; Naturparks (s. Abteilung 91)
- Spiel-, Wettund Lotteriewesen (s. Abteilung 92)
- Sport, Unterhaltung und Erholung (s. Abteilung 93)
- Einige Einheiten, die kulturelle, Unterhaltungsdienstleistungen oder Freizeitdienstleistungen und Unterhaltungstätigkeiten anbieten, sind in andere Abteilungen einzuordnen, z. B.:
- Herstellung und Vertrieb von Filmen und Videofilmen (s. 59.11, 59.12 und 59.13)
- Filmvorführung (s. 59.14)
- Ausstrahlung von Hörfunk und Fernsehprogrammen (s. 60.1 und 60.2)