Medizinischer Masseur - Gewerblicher Masseur
Medizinische Masseurin - Gewerbliche Masseurin
Voraussetzung ist das vollendete 17 Lebensjahr. Ein einwandfreier Gesundheitszustand und Leumund.
In dieser Ausbildung ist vorrangiges Ziel ein fundiertes medizinisches Wissen über den menschlichen Körper und seine Funktion zu vermitteln. Fer staatlich geprüfte „Medizinische Masseur“ ist berechtigt, Therapien unter Anleitung eines Arztes anzuwenden.
Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten: bei Ärzten, Ambulatorien, Krankenanstalten, Physikalischen Instituten, Sport-, Gesundheitshotels und ähnlichen Institutionen.
Der Gewerbliche Masseur kann selbstständig arbeiten, Behandlungen von Gesunden durchführen, und erhält seine Patienten durch Zuweisung von Ärzten bzw. durch Eigenwerbung.
Voraussetzung zur Lösung des Gewerbescheines ist die Befähigungsprüfung, welche das fachtheoretische und fachspezifische Wissen (Ausbildungsinhalte bei der Grundausbildung zum Masseur) überprüft und die Unternehmerprüfung, welche die kaufmännische Fähigkeit bestätigt. Beide Prüfungen sind an der Wirtschaftskammer abzulegen und voneinander unabhängig. Der Abschluss erfolgt durch eine staatliche kommissionelle Prüfung.
Die Ausbildung kann in den meisten Instituten als Halbtagskurse sowie als Wochenend-Kurs (die berufsbegleitend absolviert werden können) oder Kurse, die mehrere Wochen umfassen, absolviert werden. Ausbildungsdauer ist daher unterschiedlich.