Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci
Die L17-Ausbildung ist in Österreich eine Möglichkeit den Führerschein für PKW (genauer: Klasse B) schon mit dem Alter von 17 Jahren zu erlangen. Die amtliche Bezeichnung lautet „Vorgezogene Lenkberechtigung für die Führerscheinklasse B“.
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt in einzelnen Stufen:
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Die erste Stufe beginnt mit dem Theoriekurs in der Dauer von 28 Einheiten Theorie und 12 Einheiten Praxis (je 50 min) in der Fahrschule.
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Praxisfahrten mit einer Begleitperson von 3.000 km
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Begleitend alle 1.000 km Überprüfungsfahrt in der Fahrschule von Fahrschüler und Begleitperson.
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Nach den absolvierten 3.000 km eine Perfektionsschulung in Theorie und Praxis in der Fahrschule. Die theoretische Perfektionsschulung darf höchstens 6 Lektionen dauern und kann auch schon am Beginn der Ausbildung im Rahmen der ersten Stufe absolviert werden.
Beginnen kann man mit der Ausbildung mit dem vollendeten 16. Lebensjahr. Dabei werden aber einige Anforderungen an das Kraftfahrzeug und die Begleitperson gestellt, mit denen die Ausbildungsfahrten durchgeführt werden:
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PKW oder Kombi der Klasse B.
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Am Fahrzeug muss vorne und hinten ein Schild mit den Aufschriften L17 (Maße: 16cm * 16cm) und Ausbildungsfahrt angebracht sein.
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Die Begleitperson muss eine dem Fahrschüler nahestehende Person sein, z. B. Familienmitglied, welche die Ausbildung unentgeltlich durchführt.
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Die Begleitperson muss selbst mindestens sieben Jahre eine Lenkberechtigung der Klasse B besitzen und drei Jahre Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse B nachweisen.
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Die Begleitperson darf in den letzten drei Jahren keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben.
Die Fahrprüfung kann dann nach Absolvierung der Perfektionsschulung frühestens ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Nach erfolgreicher Fahrprüfung ist im Sinne der Mehrphasenausbildung innerhalb eines Jahres noch ein Fahrsicherheitstraining und eine Perfektionsfahrt zu absolvieren.
Gültigkeit
Die Lenkberechtigung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres außer in Österreich nur in Deutschland, Dänemark (in diesen beiden Staaten nur für jene, die dort nicht ansässig sind) und dem Vereinigten Königreich gültig. Weitere Einschränkungen bestehen nicht. © WikipediA
Detailliertere Auskünfte erhalten Sie auch beim ÖAMTC