1 Trampolin und Freestyle Club Graz
Als Kind ist jeder ein Künstler.
Die Schwierigkeit liegt darin, als Erwachsener einer zu bleiben.
Pablo Picasso
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Dabei kann der Grad der Originalität einer künstlerischen Idee, eines Entwurfs, einer Ausführung oder einer Darstellung entscheidend sein. Ebenso ist die Grenze zur „nutzbringenden“ Technik nicht immer eindeutig feststellbar.
Das Künstlersozialversicherungsgesetz in Deutschland bestimmt: " Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt". Das Gesetz orientiert sich an typischen Berufsbildern: Ein Grafik-Designer oder Musiker gilt als Künstler, ein Möbeltischler als Handwerker.
Bildende Kunst,
Darstellende Kunst,
Musik und
Wort.
Visuelle Kommunikation und Design werden zur bildenden Kunst gezählt. Schriftsteller mit oder ohne Kunstanspruch sind im Bereich Wort publizistisch Tätige.
INFOGRAZ.at betrachtet den Begriff Künstler / Künstlerin weit umfassender und auch angepasster an die jetzige Zeit.