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Als Juweliere bzw. Juwelierinnen bezeichnet man umgangssprachlich jemanden, der Uhren und Schmuck verkauft, bzw. den Inhaber eines Uhren- und Schmuckfachgeschäftes.
Die Berufsbezeichnung des Juweliers ist, nicht rechtlich geschützt, d.h. es gibt keinen Ausbildungsberuf dieses Namens, theoretisch kann und darf sich also jeder so nennen. Häufig (aber nicht immer) haben Juweliere bzw. Juwelierinnen eine Ausbildung als Uhrmacher / Uhrmacherinnen, Goldschmied und/oder Silberschmied bzw. Goldschmiedin und/oder Silberschmiedin absolviert bzw. den Meisterbrief in diesen Handwerksberufen erworben. Die Ausbilder sind dann Einzelhandelskauffrauen / Einzelhandelskaufmänner.
7 Das Kleine Perlenhaus, Inh. Jochen Löschnigg