Nein, es gibt keine Meldepflicht. Aber die Frage nach der Meldepflicht trifft den Nagel tatsächlich auf den Kopf, denn genau an diesem Punkt muss eine erfolgreichen Lausbekämpfung ansetzen:
frühes Erkennen, sofortiges Behandeln, Verhindern von Übertragung und regelmässige Kontrollen
von z.B. der ganzen Klasse oder dem ganzen Kindergarten. Haben die Läuse erst einmal Zeit gehabt, sich unbehindert zu verbreiten, wird es schwieriger...
Hier ein Auszug aus der Melde-Verordnung des (Schweizer) Bundesamt für Gesundheit (BAG) vom Februar 1999: "Meldungen dienen dazu, Krankheitsausbrüche früh zu erkennen, die epidemiologische Lage regional und in der Schweiz zu überwachen und vorbeugende Massnahmen laufend zu evaluieren. Die Ergebnisse eines guten Meldesystems kommen den Beteiligten selbst (Diagnostik, Beratung) und der ganzen Bevölkerung (verminderte Zahl der Erkrankungen und Behinderungen) zugut. Zur Meldung verpflichtet sind Ärztinnen, Ärzte, Laborleiterinnnen und Laborleiter. Es gilt die Regel: "wer diagnostiziert, meldet". ......... Die Verordnung sieht hingegen keine Meldepflicht für Apothekerinnen und Apotheker oder andere Medizinalpersonen vor. Ein gutes Meldesystem lebt von einer hohen Beteiligung; hohe Dunkelziffern beeinträchtigen die Aussagekraft erheblich."
Zur Zeit gelten diese Bestimmungen für 35 Diagnosen; der Befall mit Kopfläusen gehört nicht dazu. Bei den Richtlinien für einen Läusebefall nennt das BAG unter "D. Meldepflicht": " Keine (Meldepflicht). Ausbrüche unter Schulkindern sollten dem zuständigen Schularzt zur Kenntnis gebracht werden.
Kopfläuse können sehr lästig sein, sind aber für die Gesundheit der Betroffenen relativ ungefährlich.
Im schlimmsten Fall kommt es durch Kratzen zu lokalen Entzündungen auf der Kopfhaut; aber Krankheiten, wie z.B. bei Zecken, werden durch Kopfläuse nicht übertragen. Der Krankheitswert bei Lausbefall ist also sehr gering, wenn man dies mit den anderen, oft lebensgefährlichen Krankheiten vergleicht, die unter die 35 Diagnosen mit Meldepflicht fallen.
Hinzu kommt, dass gerade durch diesen geringen Krankheitswert nur in den wenigsten Fällen eine Ärztin oder ein Arzt zugezogen wird. Dies bedeutet, dass ein Meldesystem sehr unvollständig wäre und damit eine hohe Dunkelziffer entstehen würde. Die Voraussetzungen für die gute Aussagekraft einer Meldepflicht bei Lausbefall sind damit sehr ungünstig.
Unsere österreichischen Politiker und Politikerinnen sehen das anders!
Dagegen ist es natürlich sinnvoll, dass Kindergärtnerinnen, Lehrer, Heimleiter etc. eine Lausbefall umgehend dem Schulärztlichen Dienst melden, damit einheitliche Informationsblätter verteilt und entsprechende Massnahmen eingeleitet werden können.
Leider verschweigen immer noch viele Eltern aus falschen Schamgefühlen oder Vorurteilen einen Lausbefall und verhindern damit eine frühe und möglichst effiziente Intervention.
Weder Eltern noch Lehrer können jedoch einer Meldepflicht unterstellt werden. Dazu muss man auch sagen, dass ein Lausbefall oft erst spät entdeckt wird, wenn man nicht "hellhörig" dafür ist oder wenig Erfahrung damit hat.
In Österreich schon!
Soll man Kinder mit Läusen von der Schule ausschliessen?
Dieses Kapitel nur zur Info, wie die Schweizer dies sehen.
Es hat sich gezeigt, dass durch diese Maßnahme zu viele Kinder vom Unterricht ausgeschlossen werden; die Diagnose "Kopflausbefall" wird oft übereilig gestellt! Und in jenen Fällen, wo wirklich Läuse vorhanden sind, waren diese meistens schon Wochen bis Monate vorher da. Auch werden durch einen Schulausschluss Kinder stigmatisiert und die Situation beruhigt sich in keiner Weise. Abwesenheit wegen Läusen kann sich rasch summieren- was in keinem Verhältnis zum wohl lästigen aber harmlosen Problem "Läuse" steht.
Betroffene Kinder sollen also nicht nach Hause geschickt werden. Mit umfassender Instruktion von Eltern und Lehrkräften und regelmässigen Kontrollen werden bessere Erfolge erzielt. Zuständig für Fragen zu diesem Thema sind die jeweiligen Schulärztlichen Dienste. Die Frage wird von Kanton zu Kanton und Schule zu Schule nicht einheitlich beantwortet.
Können auch Haustiere die Läuse übertragen?
Nein! Kopfläuse brauchen menschliches Blut zum Überleben. Es gibt zwar Hunde- und Katzenläuse (und noch viele anderen Läusearten) aber die wiederum können mit uns Menschen nichts anfangen!
Es gibt also wirklich keinen Grund, bei Lausbefall in der Familie Haustiere zu behandeln.