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Was man bei geringfügigen Jobs beachten sollte

Wer arbeitslos oder arbeitssuchend ist, nach einer Babypause den Einstieg zurück ins Berufsleben ins Auge fasst oder sich als Student oder Auszubildender etwas dazuverdienen möchte, hält Ausschau nach einer geringfügigen Anstellung.

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Die Klassiker sind Aushilfstätigkeiten in der Gastronomie oder im Einzelhandel. Aber auch das Austragen von Werbematerialien oder Zeitungen kann auf Minijob-Basis erfolgen. Zudem ermöglichen auch immer mehr Konzerne jungen Müttern, die vor der Familienerweiterung höhere Positionen besetzten, die Integration in das Berufsleben in Form einer geringfügigen Beschäftigung.

Doch wie definiert sich ein geringfügiger Job, wen sprechen die Anstellungen an und welche Rechte schützen den Minijobber? Dieser Artikel liefert Antworten!

Was genau bedeutet ein geringfügiger Job?

Geringfügige Jobs in Graz können Mini- oder Gelegenheitsjobs sein, bei denen der Arbeitnehmer eine geringe Arbeitszeit pro Woche leistet und maximal 485,85€ verdient. Dieser Verdienst ist steuerfrei.

Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall unfallversichert, kann sich jedoch auf freiwilliger Basis zusätzlich sozialversichern. 

Wer die monatliche Höchstgrenze von knapp 480€ überschreitet, gilt nicht mehr als geringfügig beschäftigt, sondern als Teilzeitbeschäftigter oder sogar als Vollzeitbeschäftigter. Die Einnahmen werden dann automatisch versteuert.

Vorteile von geringfügigen Jobs

Servicekräfte in Restaurants, Casinos oder Fitnessstudios, Zeitungsboten, Verkäufer im Einzelhandel oder Modelle für die Abschlussprüfungen von Friseuren. - Sie alle profitieren im Falle einer geringfügigen Beschäftigung von einem steuerfreien Zuverdienst.

Zudem sind geringfügige Jobs aufgrund der begrenzten monatlichen Arbeitszeit flexibel und ermöglichen Menschen aus ganz unterschiedlichen Lebenslagen, ihren Erfahrungsschatz zu erweitern, Qualifikationen zu erwerben und von Kollegen zu lernen.

Neben der fachlichen Expertise schult eine geringfügige Beschäftigung soziale Kompetenzen. Die Angestellten erlernen die Fähigkeit, im Team zu agieren, mit Kunden in Kontakt zu treten und mit dem Feedback des Vorgesetzten umzugehen.

Erwachsene können geringfügige Jobs zudem nutzen, um Lücken im Lebenslauf zu vermeiden oder die Haushaltskasse aufzubessern.

Für wen sind geringfügige Jobs geeignet?

Arbeitslose, die arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind oder an einer finanzierten Weiterbildung teilnehmen, dürfen das monatlich ausgezahlte Arbeitslosengeld durch den Erwerb aus einer geringfügigen Beschäftigung aufstocken, ohne dass Abzüge anfallen. Eine geringfügige Beschäftigung bietet somit die Möglichkeit, den Lebensstandard zu erhöhen.

Auch wer Kinderbetreuungsgeld bezieht, profitiert von dem Verdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung. Denn auch in diesem Fall gelten die Einkünfte bis zur genannten Höchstgrenze als Freibetrag.

Schüler und Studierende profitieren ebenfalls von einer geringfügigen Anstellung. So bietet sich ihnen die Chance, sich zu beweisen und einen Eindruck in dem jeweiligen Unternehmen zu hinterlassen. Sie knüpfen erste berufliche Kontakte, die für das spätere Netzwerken im Berufsleben wichtig sind. Zudem sammeln junge Erwachsene erste Erfahrungen, die als Qualifikation im Lebenslauf genutzt werden können und die sich auf die spätere Berufswahl auswirken.

Pensionisten können sich ebenfalls über den Freibetrag freuen. Denn auch hier bleibt die monatliche Rente unberührt und Gelegenheitsjobs halten nicht nur geistig fit, sondern füllen die Brieftasche.

Eltern, die auf eine längere Berufspause zugunsten der Kinderbetreuung zurückblicken, können durch geringfügige Beschäftigungen ihren Weg zurück in das Berufsleben finden und qualifizieren sich in diesen Positionen für Teil- oder Vollzeitstellen.

Geringfügige Beschäftigungen eignen sich somit für viele verschiedene Menschen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen und Motivationen.

Welche Rechte hat man bei einem geringfügigen Job?

Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaub, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Pflegefreistellung. Außerdem profitieren sie von Zusatzleistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder Boni, sofern der Betrieb diese leistet.

Zudem gilt seit dem Jahr 2018 selbst bei einem befristeten Arbeitsverhältnis die Kündigungsfrist von sechs Wochen, was den Arbeitnehmer absichert und ausreichend Zeit bietet, um sich auf andere vakante Stellen zu bewerben.

Fazit

Der Verdienst aus einer geringfügigen Tätigkeit ist steuerfrei und darf den Höchstbetrag von 485,85€ nicht überschreiten. Schüler und Studenten erhalten durch die Beschäftigung wertvolle Einblicke in das Berufsleben, während Arbeitslose die Haushaltskasse aufbessern und sich für eine Teil- oder Vollzeitstelle qualifizieren können. Eltern, die den Wiedereinstieg in die Berufswelt planen, können durch eine geringfügige Anstellung flexibel zurückkehren. Pensionisten erhalten die Chance, ihre Rentenbezüge aufzustocken. Dabei hat der Arbeitnehmer unter anderem Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Bildrechte

© Bild von LuckyLife11 auf Pixabay

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