Um heiraten zu können, müssen sowohl Braut als auch Bräutigam ehemündig sein.
Das heißt:
- Sie dürfen nicht bereits verheiratet sein
- Sie dürfen nicht verwandt sein
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder müssen andernfalls über eine Ehemündigkeitserklärung verfügen.
Außerdem müssen Sie sich beim Standesamt “vorstellen”, um die Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit (das sogenannte “Aufgebot") zu erhalten, und einige Urkunden zusammentragen.
Wie viele Urkunden und Formulare Sie genau benötigen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab
- also zum Beispiel davon, ob beide zukünftigen Ehepartner die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und davon, ob Sie bereits verheiratet waren. Im einfachsten Fall benötigen Sie:
- jeweils einen amtlichen Lichtbildausweis (wie z. B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein),
- jeweils eine Geburtsurkunde sowie
- jeweils einen Staatsbürgerschaftsnachweis.
Eventuell zusätzlich benötigte Dokumente wären beispielsweise die Geburtsurkunden Ihrer Kinder, die Heirats- oder Sterbeurkunden früherer Ehepartner, ein Nachweis Ihres Hauptwohnsitzes im Ausland, etc.
Keine Sorge, Sie müssen bei der Bestellung des Aufgebots noch nicht alle Dokumente mit dabei haben und Ihr Standesbeamter bzw. Ihre Standesbeamtin klärt Sie gerne über nötige Schritte auf.