Man muß aber doch schon sehr kindlich und vertrauensvoll sein, um von der Gesetzgebung eine Verbesserung der persönlichen Lage zu erhoffen.
Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck
Den Gesetzestext des Gleichbehandlungsgesetzes Österreich (GlBG) haben wir diesmal ausnahmsweise nicht nur aus dem RIS* der Republik Österreich als reinen Gesetzestext, sondern auch überarbeitet von der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter. Auf der Site der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter gibt es zusätzlich ein großes Diskussionsforum zu vielen Themen, welche auch für Laien zugänglich und spannend sind. Auch auf INFOGRAZ.at ist die Möglichkeit zur Diskussion (nicht nur Gleichbehandlungsgesetz Österreich zum ) vorhanden.
Version RIS als Download.
Version „Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter“ als Download.
Aus Bequemlichkeit suchen wir nach Gesetzen.
Novalis
*RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes eine vom Bundeskanzleramt betriebene elektronische Datenbank. Sie dient der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Information über das Recht der Republik Österreich.
Sie enthält auch das Landesrecht in konsolidierter Fassung.Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sind also rechtlich unverbindlich.
Daneben gibt es noch ausgewählte Rechtsnormen von Gemeinden folgender Bundesländer:
Kärnten (alle Gemeinden)
Niederösterreich (nur Wiener Neustadt)
Salzburg (nur Neumarkt am Wallersee)
Steiermark (nur Graz)
Wien