Türbestandteile im Bauwesen
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Türblatt: Das Türblatt bildet den eigentlichen beweglichen Teil der Tür.
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Türfutter: Als Türfutter bezeichnet man die Innensicht der Tür.
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Türstock: Der Türstock ist der Rahmen, in den die Tür schließt.
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Türsturz: Der obere Teil des Stocks. Trägt ursprünglich die Last der Wandbereiche oberhalb der Tür und leitet sie auf die Steher des Stocks ab.
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Türschwelle: Der bodenseitige Schluss der Tür, altertümlich zumindest einseitig erhaben, heute oft bündig bzw. überdeckt
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Türzarge: Die Türzarge bildet einen dreiseitigen Rahmen um die Tür, mit einer Schiene (Schwelle) unten. Alle drei Seiten werden gleich ausgeführt. Bei Stahlzargen wird die Zarge in einem Stück geliefert und eingebaut.
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Blindstock: Der Blindstock ist ein bei der fertigen Tür nicht sichtbares Element. Er wird bereits im Rohbau eingebaut. Mit Hilfe des Blindstockes, der auch als Putzleiste fungiert, wird es möglich, den fertigen Stock erst nach Einbau des Fußbodenbelages zu installieren. Damit sind der Stock und das Türblatt vor etwaigen Schäden im Laufe der Bauarbeiten geschützt. Ursprünglich besteht ein Türstock aus starken, rohen Hölzern, der nachher verblendet wird.
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Blende: Die Sichtteile des Stocks, oft als Zierblende ausgeführt; bei der Zarge mitintegriert.
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Türfalz: Der Türfalz kann gefälzt oder stumpf einschlagend ausgeführt werden. Wenn besondere Ansprüche in der Wärme- oder Schalldämmung gefordert sind, kann man dem mit einem Doppel- oder Dreifachfalz nachkommen.
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Türdichtung: Die Dichtung besteht aus Kunststoff. Sie wird in einem Stück rund um das Türblatt in der Zarge montiert und bildet damit einen geschlossenen Abschluss. Die Bodendichtung kann absenkbar, z. B. als Schleifer etc. ausgeführt sein. ©
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Öffnungsarten des Fensterflügels