"Anbieten von Hausmeistertätigkeiten als persönliche Dienste bestehend aus der Beaufsichtigung des ordnungsgemäßen Zustandes von Liegenschaften, der Pflege von Außenanlagen durch Durchführung einfacher Gartenarbeiten (wie Mähen von Böschungen und Rasenflächen, Bewässern von Grünflächen, Vertikutieren, Mulchen, maschinelles Zerkleinern von Stauden- und Strauchabfällen), die keine Kerntätigkeiten des reglementierten Gewerbes der Gärtner betreffen, Schneeräumung, Durchführung einfacher Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten an der Liegenschaft (wie Reparatur und Errichtung von Maschendrahtzäunen unter Ausschluss jeglicher statisch relevanten Tätigkeit, Auswechseln kaputter Glühbirnen, Ölen von Türen, Verfugungsarbeiten mit Silikon und Acryl im Sanitär- und Fensterbereich, Abdichten von Fenstern und Türen), die keine Kerntätigkeiten reglementierter Gewerbe betreffen, Mitteilungen bzw. Beschwerden der Eigentümer und Mieter an die Hausverwaltung (Auftraggeber) weiterleiten sowie Botengänge"