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In Deutschland sind Fremdenführer (auch Gästeführer, Touristenführer, Reiseleiter bzw. der ebenfalls gebräuchliche Anglizismus Guide, in der DDR einst Stadtbilderklärer) orts- und sachkundige Personen, die In- und Ausländer empfangen, betreuen und begleiten wobei sie – in der benötigten Fremdsprache – fundiertes Wissen über Geografie, Geschichte, Kunstgeschichte sowie kulturelle, wirtschaftliche, gesellschaftliche Fakten und Zusammenhänge vermitteln.
Kostümierter Führer in Granary Burying Ground, Boston
In vielen der EU-Länder werden die Gäste von einem staatlich geprüften Fremdenführer begleitet, welcher in Museen, Galerien sowie archäologischen Grabungsstätten nicht nur Kunst, Geschichte, Monumente, Landschaft und Natur präsentiert sondern auch die Gäste in landesübliche Gebräuche und kulinarische Gewohnheiten einführt und das Land repräsentiert.
In Österreich, Frankreich, Griechenland, Italien, Polen, Portugal, England, Spanien, der Türkei und Zypern wird der Beruf des Fremdenführers gesetzlich reglementiert und darf erst nach einer entsprechend qualifizierten Ausbildung und erfolgreich abgelegten staatlichen Prüfungen ausgeübt werden. © WikipediA
8 Dr. Sabine Franziska Oberreither