
Euch kann ich´s ja sagen – nichts, aber schon absolut überhaupt gar nichts ist mir heiliger.. Wie kann ich dem Pferd gerecht werden? - fragt sich Daniela Kummer.
Die Gewerbeordnung 1994 kennt Tätigkeiten, für die der Unternehmer einen Befähigungsnachweis erbringen muss und solche, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist. Befähigungsnachweispflichtige Gewerbe werden reglementierte Gewerbe genannt. Die Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, heißen freie Gewerbe. Die Gewerbeanmeldung ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Standortes zu erstatten.
Liste freie Unternehmenstätigkeiten enthält eine umfangreiche Aufzählung von Gewerben, für die kein Befähigungsnachweis erforderlich ist.
Sie enthält eine Aufzählung freier Gewerbe und erhebt nicht den Anspruch, alle überhaupt denkbaren freien Gewerbe anzuführen. Dem Ideenreichtum findiger Unternehmer wird daher durch diese Liste keine Grenze gesetzt. Bei der "Erfindung" weiterer freier Gewerbe ist allerdings darauf zu achten, dass nicht in Tätigkeiten eingegriffen wird, die einem reglementierten Gewerbe vorbehalten sind.
Die Aufzählung erfolgt unvorgreiflich allfälliger instanzmäßiger Entscheidungen.
Liste freie Unternehmenstätigkeiten (pdf, 147 KB)
Liste reglementierter Gewerbe (pdf, 39 KB)
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