Euch kann ich´s ja sagen – nichts, aber schon absolut überhaupt gar nichts ist mir heiliger.. Wie kann ich dem Pferd gerecht werden? - fragt sich Daniela Kummer.
Charakteristisch für die Freien Berufe ist ihre Tätigkeit im unmittelbaren Interesse des Bürgers; sie garantieren die Durchsetzung seiner Grundbedürfnisse wie z. B. Recht auf Gesundheit, Zugang zum Recht etc. Aus dieser Funktion heraus sind sie Mittler zwischen Bürger und Staat und garantieren so dem Einzelnen Freiheit im Staat und Freiheit vom Staat.
... sie garantieren die Durchsetzung seiner Grundbedürfnisse wie z. B. Recht auf Gesundheit, Zugang zum Recht etc. Aus dieser Funktion heraus sind sie Mittler zwischen Bürger uns Staat und garantieren so dem Einzelnen Freiheit im Staat und Freiheit vom Staat.
Um ihren Patienten, Klienten und Auftraggebern die für die Erfüllung solcher Aufgaben notwendige Qualität zu garantieren, unterliegen die Freien Berufe einem eigenen Berufsrecht. Der klar definierte Aufgabenbereich und strenge Standesregeln unterscheiden sie vom Gewerbe.
Angehörige Freier Berufe erbringen auf Grund besonderer Qualifikation
· persönlich
· eigenverantwortlich und
· fachlich unabhängig
geistige Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt spezifischen berufs- und standesrechtlichen Bedingungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung und des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welche Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende besondere Vertrauensverhältnis gewährleisten und fortentwickeln.
Die Freien Berufe stehen für Rechtsstaatlichkeit, Bürgernähe, hohe Gesundheits- und Qualitätsstandards und Verbraucherschutz. Sie spielen als wichtiger Teil der Zivilgesellschaft – als Mittler zwischen Bürger und Staat, als Meinungsbildner und Dienstgeber – eine bedeutsame gesellschaftspolitische Rolle.