Liste der Agenturen
Im Regelfall kommt es zu solchen Dienstverträgen bei Opernhäusern und großen Theatern, aber auch bei Nachtclubs, in Bars udgl. Das zeitliche Ausmaß der Beschäftigung ist ein Indiz, aber nicht allein entscheidend für die Abgrenzung.
Vermittlung von Werkverträgen für Künstler
Dabei handelt es sich um ein freies Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung, wonach ausschließlich Werkverträge vermittelt werden dürfen. Ein Werkvertrag liegt immer dann vor, wenn der Künstler selbständig agiert, also unternehmerisch, d.h. im Klartext:
Er (der Künstler) versteuert sich selbst, versichert sich selbst (sofern er dies will) usw. Er wird nicht Dienstnehmer des Auftraggebers (= bei der Person oder Stelle, wohin er vermittelt wird).
Künstlermanagement
Das Künstlermanagement für Künstler aller Art (Dienst- und Werkverträge) ist von der Gewerbeberechtigung für das freie Gewerbe miterfasst. Die Künstlervermittlung unterliegt dem Normal-Umsatzsteuer-Satz von 20%, die Künstler selbst fakturieren nach Qualität ihrer Tätigkeit mit 10 oder 20%. Gesetzliche Provisions-Tarife existieren nicht, alle Entgelte können frei vertraglich vereinbart werden. © Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft WKO Wien