Weg vom Rauchen - ob Sie wollen oder nicht: Rauchen aufhören
Jeder Raucher und jede Raucherin hat schon zig Mal versucht, aufzuhören! Unser GF ist seit mehr als 15 Jahren "clean" - von 80 Zigaretten am Tag auf Null und es war einfach!
Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks.
Personen, die einen Verein gründen wollen, müssen Vereinsstatuten verfassen und mit einem Exemplar der Statuten die Errichtung des Vereins der Vereinsbehörde anzeigen. Bei positivem Abschluss des Prüfungsverfahrens (Entstehung des Vereins) darf der Verein seine Tätigkeit aufnehmen.
Die erstmalige Bestellung der organschaftlichen Vertreter und Vertreterinnen kann vor oder nach der Entstehung des Vereins erfolgen. Erfolgt die Bestellung erst nach der Entstehung des Vereins, hat diese innerhalb eines Jahres zu erfolgen, wobei diese Frist auf Antrag verlängert werden kann. © www.help.gv.at