Euch kann ich´s ja sagen – nichts, aber schon absolut überhaupt gar nichts ist mir heiliger.. Wie kann ich dem Pferd gerecht werden? - fragt sich Daniela Kummer.
Künstleragenturen arbeiten in der Regel mit freischaffenden Künstlern zusammen und haben nach abgeschlossenem Vertrag über die Betreuung eines Künstlers je nach Vertragslage rechtlichen Anspruch auf alleinige Vermittlung (Exklusivvertrag) von Engagements, wofür sie in der Regel auf Provisionsbasis bezahlt werden.
Der Künstler kann sich aber auch selbst vermarkten und/oder aber auch mehreren Künstleragenturen seine Vermittlungsrechte im Sinne eines nicht exklusiven Kontaktes übertragen. Im Gegensatz dazu sind bei Gastspieldirektionen meistens die Veranstalter und nicht die Künstler direkte Vertragspartner. © WikipediA