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Reisetipps - Wie geht man mit Problemen bei der Anreise oder Abreise um?

Schwierigkeiten bei der An- oder Abreise in den wohl verdienten Urlaub sind grundsätzlich ärgerlich. Ob Flugverspätung, Hindernisse bei der Zahlung des Hotels oder verpasste Zugverbindungen.

Derartige Probleme kosten wertvolle Reisezeit, Nerven und womöglich unnötig Geld. Neben dem Ergreifen vorbeugender Maßnahmen sollten Touristen ihre Rechte kennen, um im Zweifelsfall richtig zu reagieren. Lesen Sie hier Informatives zu potenziellen Zwischenfällen und erhalten Sie Tipps für eine angemessene Reaktion.

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Verpasste Anschlussflüge und Flugverspätungen

Es ist der Albtraum jedes Urlaubers, wenn sich am Flughafen die Erkenntnis breitmacht, dass der gebuchte Flieger nicht rechtzeitig erreicht werden konnte. Nicht weniger unangenehm sind verspätete Flüge, die eine Wartezeit über Stunden oder gar Tage verursachen. Glücklicherweise schützt die EU-Fluggastrechteverordnung Flugpassagiere vor Unannehmlichkeiten, die durch Fluggesellschaften ausgelöst werden. Haben Urlauber alles getan, um pünktlich am Check-in zu sein, können sie womöglich von den gesetzlichen Regelungen profitieren. Voraussetzung ist, dass keine außergewöhnlichen Umstände für die Flugverspätung oder einen verpassten Anschlussflug verantwortlich sind. Als außergewöhnlich werden in diesem Zusammenhang Umstände bezeichnet, die nicht in den Verantwortungsbereich der Airlines fallen. Kommt es beispielsweise zu einem Unwetter oder verursacht ein Vogel einen Defekt an einem Triebwerk, kann die Fluggesellschaft dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Derartige Umstände beruhen auf höherer Gewalt. Sobald jedoch die Airline schuld an Verzögerungen ist, haftet sie laut EU-Fluggastrechteverordnung.

Erfolgt die Ankunft am Endziel mindestens drei Stunden später als geplant, kann jeder Fluggast einen Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung geltend machen. Dies gilt sowohl für Verspätungen von Direktflügen als auch Anschlussflüge. Das Verbraucherportal Flightright ist auf Fluggastrechte spezialisiert und hilft geschädigten Flugpassagieren entsprechende Forderungen durchzusetzen. Der Rechtsbeistand ist leider häufig erforderlich, weil Airlines die Unerfahrenheit von Laien nutzen, um Entschädigungsleistungen zu entgehen. Zum Thema verpasste Anschlussflüge erklären die Reiserechtsexperten von Flightright online: „Maßgeblich für das Recht auf eine Ausgleichszahlung ist die Verspätung am Zielort und nicht die eines der Teilflüge, so der Bundesgerichtshof (Az.X ZR 127/11).“ Zudem klären sie im Fluggastrechteratgeber über die richtige Vorgehensweise am Flughafen auf. Demnach sollten sich Flugpassagiere:

  • den Verspätungsgrund von Airlines schriftlich bestätigen lassen,
  • Belege sammeln und
  • auf Versorgungsleistungen bestehen.

Diese umfassen ab einer bestimmten Wartezeit (flugstreckenabhängig) Getränke und Snacks. Benötigen Geschädigte eine Übernachtungsmöglichkeit, weil der Ersatzflug erst am nächsten Tag abhebt, muss die Fluggesellschaft für die Kosten aufkommen.

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Beschädigtes oder vermisstes Gepäck

Auch hinsichtlich des Reisegepäcks kann einiges schiefgehen. Fehlen Gepäckstücke, muss dies der Airline umgehend mitgeteilt werden. Sind Koffer über einen Tag nicht auffindbar, sollte bei Pauschalreisen auch der Reiseveranstalter in Kenntnis gesetzt und eine schriftliche Bestätigung der Mängelanzeige verlangt werden. Viele Airlines sind entsprechend vorbereitet und stellen Geschädigten Notfallpakete mit Ersatzwäsche und Drogerieartikeln zur Verfügung. Für jeden Tag, den Reisende ohne ihr Gepäck ausharren müssen, ist eine Erstattung von fünf bis 30 Prozent des Reisepreises (pro Tag) üblich. Der Kauf von Ersatzkleidung und Ähnliches mit anschließender Kostenübernahme durch Reiseveranstalter oder Airline ist erlaubt, solange Geschädigte die Ausgaben möglichst gering halten.

Tipp: Um sich das Durchsetzen von Ansprüchen zu erleichtern, sollten Reisende den Inhalt jedes Gepäckstücks vor Abreise fotografieren. So lässt sich nachweisen, was im Koffer war. Werden Medikamente mitgeführt, dessen Einnahme lebenswichtig ist, gehören diese immer ins Handgepäck. Gleiches gilt für Wertsachen.

Auch Beschädigungen von Koffern und sonstigen Gepäckstücken oder gar fehlende Inhalte müssen Reisende nicht hinnehmen. Airline beziehungsweise Reiseveranstalter haften. Wichtig ist, dass Verluste und Schäden unverzüglich gemeldet werden. Hierfür wird am Gepäckschalter eine schriftliche Schadens- beziehungsweise Verlustmeldung abgegeben. Wesentliche Fakten dazu:Flughafen,Abreise, Anreise,News, Rechte

  • Die Haftungshöchstgrenze für Verluste und Schäden am Gepäck beträgt pro Person rund 1.350 Euro.
  • Erstattet wird jeweils der Zeitwert des Eigentums.
  • Nach 21 Tagen gilt ein verspätetes Gepäckstück als verloren.

Zahlung im Hotel: Kreditkarten vielerorts ein Muss

Dass Hotels online gebucht und erst später bezahlt werden, ist heute gängig. Nicht selten wird bei Buchung eine Anzahlung geleistet, der Restbetrag wird bei An- oder Abreise fällig. Zu Problemen kann es kommen, wenn Reisende keine Kreditkarte besitzen. Die ist vor Ort oft erforderlich und Voraussetzung für den Check-in. Die Karte muss ausreichend Guthaben aufweisen. Wird sie während des Aufenthalts auch anderweitig zum Zahlen genutzt, ist die Deckung besonders aufmerksam zu prüfen. Lässt sich die Hotelrechnung in bar begleichen, sollte der Betrag in der entsprechenden Landeswährung bereitliegen.

In unserer Übersicht finden Sie einen Link zu einem Kreditvergleich, der Ihnen das Gegenüberstellen aktueller Angebote erleichtert.

Tipps zur Bahnreise

Bahn,Reiseveranstalter,Bahnreise,TicketsViele Reisende wählen für die Rückfahrt vom Flughafen nach Hause die Bahn. Das ist unkompliziert, weil keine Verwandten oder Freunde die Abholung übernehmen müssen und kann bei hohen Treibstoffpreisen sogar günstiger sein. Problematisch wird es, wenn nicht auf ein entscheidendes Detail geachtet wird: Die Zugbindung. Tickets mit Zugbindung haben den Nachteil, dass bei Verspätungen nicht auf andere Züge ausgewichen werden kann, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen. Kann die Fahrt mit dem gebuchten Zug nicht in Anspruch genommen werden, verfällt das Ticket womöglich und die Alternativfahrt wird zum herkömmlichen Preis berechnet. Eine unnötige finanzielle Doppelbelastung.

Mit „Rail&Fly“ Optionen lässt sich das vermeiden. Diese Tickets werden ohne Zugbindung vergeben, sodass Bahnreisende unabhängig von der Uhrzeit Züge nutzen dürfen. Besteht eine Kooperation zwischen Airline und ÖBB wird von schnellen sowie direkten Anbindungen profitiert. Allerdings sind Reisende gut beraten die Angaben zu den Tickets genauestens zu prüfen. Austrian AIRail Passagiere genießen laut Angaben auf der Internetpräsenz von ÖBB zwar Anschlussgarantie, gleichzeitig besteht für die gebuchte AIRail-Verbindung aber Zugbindung.

Grundsätzlich gilt für jegliche Art von Herausforderungen bei der An- und Abreise: Bewahren Sie Ruhe! Alle Probleme lassen sich leider nicht vermeiden. Mit Hilfe des Servicepersonals von Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern, Bundesbahn und Co. können die meisten Situationen geregelt werden. Sollte das einmal nicht der Fall sein, stehen Verbraucherorganisationen mit Rat zur Seite. Informieren Sie sich vor Abreise über Ihre Rechte! Versuchen Sie Transporte möglichst präzise zu organisieren! Klären Sie sämtliche Fragen vorab!

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