Bio Austria
Bio Austria ist eine Organisation österreichischer Bio-Bauern. Ihr gehören etwa 14.000 Mitglieder und 250 Kooperationsbetriebe an. Rund 100 Mitglieder arbeiten auf Landes- oder Bundesebene, 14 Mitglieder bilden den Vorstand. Entstanden ist Bio Austria im Januar 2005 aus dem Bio Ernte Austria-Bundesverband und den zwei vorherigen Dachverbänden Arge Biolandbau und ÖIG.
Die Biobauern haben sich in ihrem Zusammenschluss zu fünf Werten bezüglich ihrer Produkte verpflichtet:
• Ökologie,
• Würde der Tiere
• Forschung und Innovation
• faire Preise
• "bio-bäuerliche Lebensmittelkultur"
Das Ziel von Bio-Austria ist nach eigenen Angaben die nachhaltige Entwicklung der ökologischen Landwirtschaft sowie die Sicherung der Absatzmärkte für Bio-Lebensmittel. Außerdem betreibt sie entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und Lobbyarbeit. © und mehr dazu: WikipediA
Bio-Lebensmittel
Als Bio-Lebensmittel werden Lebensmittel aus der ökologischen Landwirtschaft bezeichnet. Der Begriff ist in der EU gesetzlich definiert. Diese Produkte müssen aus ökologisch kontrolliertem Anbau stammen, dürfen nicht gentechnisch verändert sein und wurden ohne Einsatz konventioneller Pestizide, Kunstdünger oder Abwasserschlamm angebaut. Das Fleisch stammt von Tieren, die nicht mit Antibiotika und Wachstumshormonen behandelt wurden. Die Produkte sind nicht ionisierend bestrahlt und enthalten weniger Lebensmittelzusatzstoffe als konventionelle Lebensmittel. Häufig werden auch die Begriffe Naturkost und Biokost als Synonyme für Produkte aus biologischem Anbau verwendet.
Bio-Siegel
Die EU-Öko-Verordnung von 1991 definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, hergestellt und gekennzeichnet werden müssen. Weiters regelt die neue EU-Ökoverordnung, die am 12.6.2007 von den EU-Landwirtschaftsministern verabschiedet wurde, die Erzeugung & Verarbeitung - mind. 95% der Inhaltsstoffe müssen biologisch erzeugt sein - die Kontrolle, Einfuhrbestimmungen und die Kennzeichnung: Produkte aus biologischem Anbau müssen künftig in der EU einheitlich gekennzeichnet sein, und zwar mit dem blau-grünen EU-Bio-Logo. Die bisherigen einzelstaatlichen oder privaten Siegel für Bio-Lebensmittel dürfen auch in Zukunft neben dem EU-Siegel weiter verwendet werden.
EU-Öko-Verordnung - Umsetzung in Österreich
Österreich hat die EU-Öko-Verordnung vollständig umgesetzt. Nationale Vorschriften finden sich im Codex Alimentarium Austriacus (Österreichisches Lebensmittelbuch), Kapitel 8. Die Kennzeichnung von Bio-Produkten erfolgt mit dem staatlichen AMA-Biozeichen. Das AMA-Biozeichen gibt es in der Version mit Ursprungsangabe und in der Version ohne Ursprungsangabe (z.B für zusamengesetzte Lebensmittel).
Private Bio-Verbände spielen in Österreich eine wichtige Rolle. Es sind dies (unteranderem und "steiermark-lastig"):
AMA-Gütesiegel
Die AMA (Agrarmarkt Austria Marketing GmbH) vergibt ihr Gütesesiegel an Produkte im Frischebereich. Rechts das Siegel der AMA-Werbung.
Folgende Voraussetzungen werden an Produkte gestellt, die das AMA-Gütesiegel tragen:
-
Mindestens 50% der wertbestimmenden Rohstoffe müssen aus Österreich stammen. (Frischfleisch und Milchprodukte zu 100%)
-
Die Produkte müssen über eine ausgezeichnete Qualität verfügen und strenge Qualitätsanforderungen erfüllen.
-
Ursprung und Herkunft müssen genau nachvollziehbar sein. Beim rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel mit der Regionsbezeichnung »Austria« müssen die Rohstoffe aus Österreich stammen und gegebenenfalls alle Be- und Verarbeitungsschritte in Österreich erfolgen.
-
Unabhängige Kontrollen müssen auf allen Stufen der Verarbeitung erfolgen.
Bei Obst, Gemüse und Eiern tragen nur Produkte der Handelsklasse I das AMA-Gütesiegel. Neben der höchsten Qualitätsstufe spielen unter anderem auch Form und Farbe eine Rolle.
Links sehen Sie das AMA-Gütesiegel, wie es Produzenten verliehen wird. Die Musternummer wird dann natürlich ersetzt durch die Nummer des jeweiligen Betriebes.