Euch kann ich´s ja sagen – nichts, aber schon absolut überhaupt gar nichts ist mir heiliger.. Wie kann ich dem Pferd gerecht werden? - fragt sich Daniela Kummer.
Es ist ein Naturprodukt und es ist in aller Munde: CBD-Öl. Immer mehr Menschen wollen von der positiven Wirkung von Cannabidiol (CBD) profitieren – einem Bestandteil der Hanfpflanze, der nicht wie das bekannte THC psychoaktiv wirkt.
Daher kommen immer mehr Produkte auf den Markt. Doch sind diese in Österreich überhaupt legal? Wie sieht die Rechtslage im Bereich von medizinischem Cannabis mit THC aus?
Die Lage ist in vielen Bereichen unübersichtlich und wird oft noch komplizierter – denn Hanf ist nicht gleich Hanf, CBD nicht gleich THC. Es herrscht Verwirrung: Ein Jura-Student kämpft derzeit in Österreich für die vollständige Legalisierung von Hanf und die EU macht andere Vorstöße im Bereich CBD als Medikamenteneinstufung. Was aktuell gilt, erklären die folgenden Zeilen.
Hanf wird immer noch in vielen Bereichen sofort mit Kiffern, Drogenabhängigen und dem berühmten Joint gleichgesetzt. Doch diese Annahme ist längst überholt. Denn Hanf ist nicht gleich Hanf. Auf die Inhaltsstoffe kommt es an. Hier sind vor allem CBD und THC voneinander zu unterscheiden.
Die Abkürzung CBD steht für Cannabidiol. Das ist ein Bestandteil der Hanfpflanze (ein Cannabinoid), das im Gegensatz zu anderen Bestandteilen wie beispielsweise Tetrahydrocannabinol (kurz THC) nicht psychoaktiv wirkt und nicht süchtig macht. CBD werden zahlreiche positiven Auswirkungen auf die Gesundheit nachgesagt, die in einigen Studien bereits nachgewiesen werden konnten. So kann CBD:
- Schmerzen lindern
- Entzündungen hemmen
- Krämpfe lösen
- Angst lösen
- hat eine beruhigende Wirkung
- hat eine anti-epileptische Wirkung
- hat eine antibakterielle Wirkung
- hat eine antioxidative Wirkung
CBD ist eines von insgesamt 113 bisher identifizierten Cannabinoiden in der Hanfpflanze. Cannabidiol ähnelt den körpereigenen Endocannabinoiden, die im sogenannten Endocannabinoid-System des zentralen Nervensystems wirken. Vor allem an den sogenannten CB1- und CB2-Rezeptoren entfaltet es seine Wirkung. Die CB1-Rezeptoren sind dabei unter anderem für Stimmung, Schmerzen, Erinnerungen, Bewegungen und den Appetit verantwortlich. Die CB2-Rezeptoren regulieren Schmerzempfindungen und Entzündungen im Körper.
Diese positiven Wirkungen machen CBD so beliebt – immer mehr Anbieter drangen in den letzten Jahren auf den Markt mit den unterschiedlichsten Produkten. Aber sind diese auch legal? CBD macht nicht süchtig und wirkt nicht psychoaktiv – der Rausch bleibt beim Konsum also aus. Im Gegensatz zu THC gilt es daher auch in Österreich nicht als Suchtmittel und ist in Folge dessen nicht verboten – es fällt nicht unter das bestehende Suchtmittelgesetz. Kurzum ist es in Österreich legal, CBD-Produkte zu konsumieren und zu besitzen. Wichtig ist, dass das gekaufte Erzeugnis den Grenzwert von 0,3 Prozent THC nicht überschreitet.
Während in anderen Ländern solche Öle beispielsweise als Nahrungsergänzungsmittel gekennzeichnet sind, ist dies jedoch in der Republik nicht so. Denn hier ist es nicht erlaubt, Cannabidiol als Kosmetikartikel oder Lebensmittel zu kennzeichnen. Daher werden diese Produkte oft als Aromaprodukte angeboten.
Dieses Verbot geht auf einen Erlass aus dem Jahr 2018 zurück. Zu dieser Zeit erlebte die Nutzpflanze bereits einen Boom – so fanden sich sogar Cannabidiol-Brownies in so mancher Bäckerei. Die damalige Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein erließ in Folge dessen den Erlass, der es verbot, CBD als ein Lebensmittel zu bezeichnen. Dieser begründet sich auf die Novel Food Verordnung der Europäischen Union – Lebensmittel und Kosmetik sind in Österreich generell nicht frei verkäuflich. Lediglich die Nennung als Aromaprodukt, Öl oder Blüten ist seither für Cannabidiol zulässig.
Auch Tabakerzeugnisse und nikotinhaltige E-Zigaretten bzw. Liquids mit CBD (z. B. Zigaretten mit Tabak und Hanf, E-Zigaretten mit nikotinhaltigem CBD-Liquid, etc.) sind in Österreich nicht zulässig. Hier argumentiert die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) damit, dass diese den Anschein eine gesundheitsfördernde Wirkung erwecken, jedoch die Risiken für die Gesundheit anderer Zusatzstoffe verschleiern.
Auch gilt CBD in Österreich nicht als offizielles Arzneimittel oder Funktionsarzneimittel. Hier heißt es dazu auf der Seite der AGES: „Die in einer aktuellen PubMed-Recherche gefundenen publizierten Daten zur Anwendung von CBD reichen jedoch für die Beurteilung einer therapeutischen Wirksamkeit nicht aus. Somit kann eine der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträgliche Wirkung derzeit nicht beurteilt werden und damit keine Einstufung von CBD als Funktionsarzneimittel erfolgen.“
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) sieht „CBD-Produkte, die entsprechend als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden ausgelobt werden, als Präsentationsarzneimittel.“
Dieser Umstand macht es möglich, dass kranke Menschen sich zwar ein Rezept ausstellen lassen können, jedoch die Kasse nicht für dieses aufkommt. CBD hat Erfolge bei der Schmerztherapie, Schlafstörungen und Depressionen sowie bei vielen andere Krankheiten wie Parkinson, Asthma und Allergien. Doch die Nichtzulassung als Medikament oder Funktionsarzneimittel bewirkt, dass Apotheker zwar auf Rezept das entsprechende CBD-Produkt zusammenmischen können, jedoch die Kasse nicht dafür zahlt.
Kompliziert ist die Rechtslage rund um CBD ebenso, weil verschiedene Rechtsebenen innerhalb der EU sich überlagern. Während in Österreich CBD-Produkte nicht als Lebensmittel gekennzeichnet werden dürfen, ist das in anderen europäischen Ländern anders. Hier ist strittig, ob die Produkte als Novel Food gelten, die erst nach dem 15.07.1997 verzehrt wurden. Denn dann würden sie einer Zulassung unterliegen. So mancher Anbieter hat sich daher um eine Zulassung bei der EU bemüht.
Ein neuer Vorstoß in Sachen Rechtslage kam im Juli dieses Jahres, der dies nun wieder durcheinanderbringt. Die EU-Kommission hat eine vorläufige Stellungnahme veröffentlicht, nach derer natürliche Hanfextrakte und Cannabinoide als Arzneimittel einzustufen wären. Denn die EU-Kommission sieht CBD-Produkte als Betäubungsmittel. Daher wurden Anträge aus anderen Ländern zur Novel Food Zulassung aktuell gestoppt.
So mancher Experte vermutet dahinter die Pharmaindustrie, die sich den Markt sichern will, der immer mehr Umsatz einbringt. Anbieter in Europa verstehen dies jedoch nicht, hat doch einst sogar die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 2018 „CBD als Wirkstoff eingestuft, dem kein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial zugeschrieben werden kann“. Sogar die Dopingagentur WADA hat die Substanz von ihrer Liste verbotener Substanzen gestrichen.
Eine eindeutige und einheitliche Rechtslage europaweit existiert hier also aktuell nicht und scheint in weite Ferne gerückt zu sein. Nutzer von CBD sollten hier die aktuellen Entwicklungen immer im Blick behalten.
Folgende Tabelle gibt ein Überblick über die Rechtslage von CBD-Produkten in Österreich:
Bereich | Legalität | Bezeichnung |
CBD-Öl | legal, THC-Gehalt <0,3% | als Nahrungsergänzungsmittel (& Kosmetika) illegal, als Aromaprodukt legal mit dem Zusatz “nicht zum Verzehr geeignet”, THC-Gehalt <0,3% |
CBD-Blüten | legal, THC-Gehalt <0,3% | legal, als Aromablüten |
CBD-Tee & Kaffee | legal, THC-Gehalt <0,3% | legal, THC-Gehalt <0,3% |
Anbau von CBD | legal, THC-Gehalt <0,3% | legal, als Landwirt mit Registrierung, nur EU-Nutzhanf |
Ähnlich kompliziert erscheint die Rechtslage in Österreich, wenn es um medizinisches Cannabis geht. Denn generell unterliegt Cannabis den Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes – jedoch bestehen Ausnahmen für die Produktion von medizinischem Cannabis. Diese Ausnahmeerlaubnis besitzt jedoch nur die AGES, die im Eigentum der Republik Österreich ist. Mit einer Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2008 wurde der AGES erlaubt, medizinisches Cannabis anzubauen. Der Staat hat hier also ein Monopol.
So heißt es auf der Seite der AGES: „Gemäß Suchtmittelgesetz § 6a SMG, BGBl. I Nr. 112/1997 idgF ist der Anbau von Pflanzen der Gattung Cannabis zwecks Gewinnung von Suchtgift für die Herstellung von Arzneimitteln sowie damit verbundene wissenschaftliche Zwecke nur der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH oder einer zu diesem Zweck gegründeten Tochtergesellschaft gestattet.“
Zudem muss beim Anbau auch zwischen diversen Hanfsorten unterschieden werden. Der sogenannte Faserhanf ist in der EU und auch in Österreich sorten- und saatgutrechtlich geregelt. So unterliegt der Anbau von EU-zertifizierten Nutzhanfsorten nicht dem Suchtmittelgesetz, wenn deren THC-Gehalt die Grenze von 0,3 Prozent nicht überschreitet. Aus diesem Nutzhanf können Fasern, Samen und Blätter gewonnen werden. Diese Sorten werden daher häufig auch zur Herstellung von CBD-Produkten genutzt.
Europaweit gilt jedoch eine andere Grenze: In der EU werden nur Faserhanfvarietäten gefördert, die gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 nicht mehr als 0,2 % THC in der Trockenmasse enthalten. Diese Sorten müssen im aktuellen EU-Sortenkatalog aufgeführt sein.
Zudem ist in Österreich eine einmalige Rechtssituation zu finden: Denn nur der Anbau der Cannabispflanze mit dem Vorsatz, durch „Trennung der Cannabisblüten und des Cannabisharzes von Blättern und Stängeln” Suchtmittel zu gewinnen, ist hier strafbar. Der Handel mit Cannabis-Samen und Stecklingen ist es jedoch nicht. Daher gibt es Blumenhandlungen, die Cannabisstecklinge als Zierpflanze vertreiben.
THC als Reinsubstanz kann jedoch auch in Österreich verschrieben werden – als sogenannte magistrale Verschreibung. Das bedeutet, dass jeder Arzt solch eine magistrale Zubereitung über ein Suchtgiftrezept anordnen kann. Das Arzneimittel wird dann individuell in der Apotheke zubereitet. Ärzte haben aktuell keine definierte Indikation, die ihnen für die Verschreibung auferlegt wird. Bereits seit 2015 ist das THC-Mittel Dronabinol verschreibungspflichtig ohne Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung.
Generell kommen solche Rezepte bei Spastiken und Lähmungen zum Einsatz, aber auch Multiple Sklerose-Patienten profitieren davon. Ebenso können mit medizinischem Cannabis Nervenleiden und chronische Schmerzen behandelt werden, die mit keiner anderen Therapie verbessert werden können. Krebs und AIDS sind weitere Einsatzgebiete, aber auch Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen. In der Regel wird solch ein Rezept vom Chefarzt ausgestellt und somit auch von den Krankenkassen anerkannt und übernommen.
Neben dem bereits seit 2015 verschreibungspflichtige THC-Medikament Dronabinol ist in Österreich zudem das Arzneimittel „Sativex“ zugelassen, das eine Kombination aus zwei Extrakten, eines stammt von einer THC-reichen Cannabis-Sorte, eines von einer CBD-reichen Sorte, besteht. Dieses Arzneimittel ist zur Verbesserung krampfartiger Symptome bei Patienten mit Multipler Sklerose zugelassen.
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der cannabisbasierten Medikamente bzw. Produkte in Österreich:
Medikament | Wirkstoff | Darreichungsform | Suchtgift | Rezeptpflicht | Kassenübernahme |
Dronabinol | THC | Tropfen oder Kapseln | ja | ja | bewilligungspflichtig |
Sativex | THC & CBD | Mundspray | ja | ja | Nur in begründeten Einzelfällen |
Cannabidiol | CBD | Tropfen oder Kapseln | nein | nein | nein |
Der 58-jährige Jura-Student Wolfgang Pöltl kämpft aktuell mit einem Gesetzesentwurf für die vollständige Legalisierung von Cannabis in Österreich. Doch dieser ist bisher vom Gesundheitsminister Rudolf „Rudi“ Anschober ignoriert worden. Pöltl war selbst im Jahr 2004 Bewerber zur Bundespräsidentenwahl in Österreich. Er argumentierte bereits im Frühjahr 2020 in einer Pressemitteilung: „Dass Österreich dem Volk die gesundheitsfördernden Inhaltsstoffe der Cannabis-Pflanze nicht in erforderlichem Maße zugänglich macht, ist nicht mehr zu akzeptieren“.
In einer erneuten Pressemitteilung im August 2020 schlussfolgert er: „Dass die Politik den Gesetzesvorschlag des Studenten Wolfgang Pöltl (Gesetzesvorschlag unter www.pfoe.at) reaktionslos zu verheimlichen versucht, ist ein deutliches Zeichen der Verzweiflung, wenn man sich den Thema Cannabis-Legalisierung widmen und diesbezüglich gesetzliche Regelungen ausarbeiten soll.“ Pöltl bietet jedoch seine rechtswissenschaftliche Hilfe an. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Vorstoß zu einer Änderung in Österreich führt.
Geht es um CBD-Produkte und medizinisches Cannabis, ist die Rechtslage in der Republik wie auch in andern Ländern nach wie vor kompliziert. CBD-Produkte können generell legal besessen und konsumiert werden, dürfen jedoch nicht als Lebensmittel oder Kosmetikprodukte verkauft werden. Der Anbau medizinischen Cannabis unterliegt der AGES, jedoch können EU-zertifizierte Nutzhanfsorten auch zugelassen werden. THC als Reinsubstanz ist als magistrale Verabreichung auf Rezept und als zugelassenes Medikament möglich.
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