Sollte es Gründe für rechtliche Beanstandungen seitens Dritter geben, so bitten wir um eine entsprechende Mitteilung auf direktem Wege via E-Mail bzw. Telefon und ohne unnötigen juristischen (Schein-)Aufwand. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns — Info-Portal Marketinggesellschaft mbH, als dem Betreiber dieser Website — wird im Sinne und mit Hinweis auf die Schadenminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
Sollte vor einer Kostennote eines Rechtsanwaltes kein Kontakt mit uns — Info-Portal Marketinggesellschaft mbH — aufgenommen worden sein, um eventuell vorliegende Probleme schnell und ohne Rechtsstreit zu beseitigen, wird gegen die Vertreter der beschwerdeführenden Partei mit aller rechtlichen Härte vorgegangen werden. Hierzu zählt insbesondere eine Klageerhebung zur Feststellung einer unzulässigen Abmahnung, eine Beschwerde bei der zuständigen Anwaltskammer und je nach Begründung einer unnötigen kostenpflichtigen Abmahnung gegebenenfalls auch eine Strafanzeige wegen Betruges.
Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Info-Portal Marketinggesellschaft mbH (im Weiteren IPM genannt), Inhaberin der Plattformen INFOGRAZ.at, VRGraz.at und Grazhats.at, im Weiteren die Portale genannt, gelten ausschließlich diese "Einheitlichen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von IPM ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen "Einheitlichen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Einheitlichen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. In nachfolgenden Punkten wird zwischen 1.) Kunden (Customer) von IPM und 2.) Benutzern (User) von Services der IPM unterschieden. Grundsätzlich sind die AGBs jedoch für beide Teile gleichermaßen übertragbar sowie wirksam. IPM gibt gerne die Erlaubnis von anderen Seiten gelinkt zu werden. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Frames von IPM korrekt dargestellt werden und eindeutig erkennbar ist, dass es sich um Seiten von IPM handelt. Ausnahmefälle bedürfen einer mündlichen oder schriftlichen Zusage.
Wichtiger Hinweis für Hyperlinks:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - Haftung für Links - hat das Landgericht (LG) Wien entschieden, dass man durch die Erstellung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite unter Umständen mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Gericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Da wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben, distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf diesem Server und machen uns die Inhalte der gelinkten Seiten nicht zu eigen.
Diese Erklärung gilt für alle verfügbaren Links auf INFOGRAZ.at, VRGraz.at und Grazhats.at
Bildrechte
Unsere Bilder dürfen verwendet werden gem. CC BY-NC-ND 2.0 AT. Dies gilt auch für Bilder, die wir von Portalen wie flickr, Wikipedia etc. verwendet haben. Sollte eines dieser Bilder abweichende Lizenzrechte haben, ist dies beim jeweiligen Bild vermerkt.
Bei Bildern unserer Fotografen und Fotografinnen bitten wir Sie, bei unseren sehr großzügigen ☺ Copyright-Regeln für INFOGRAZ.at nachzulesen.
Internet - User
Allgemeines
Alle Leistungen von IPM können ohne Angaben von Gründen jederzeit wieder eingestellt werden. Der Benutzer von InfoGraz verpflichtet sich, dass er mit den auf (im Weiteren INFOGRAZ.at genannt) zu Verfügung gestellten Services gegen keine geltende Rechtsvorschrift verstößt.
Haftung
Für Links auf den Portalen, welche auf allgemeine Seiten des world wide web verweisen, übernimmt IPM keinerlei Haftung. Für etwaige nicht Funktionalität der Plattform www.info-graz.at wird von IPM keinerlei Haftung übernommen.
IPM haftet keinesfalls für Inhalte, welche Benutzer in Chats, Foren oder ähnlichem erstellen und behält sich vor, verwerfliche Inhalte zu löschen. Die Inhalte werden aber stichprobenartig überprüft und etwaige Zugänge / Berechtigungen können jederzeit gesperrt werden.
Werbung auf den Medien der Info-Portal Marketinggesellschaft mbH
Die Firma IPM und ihre Portale INFOGRAZ.at, VRGraz.at und Grazhats.at leben von Erträgen aus der Werbung auf dem jeweiligen Portal. Jede Art von Werbung auf unseren Plattformen, sei es im Forum, in Inseraten, in Veranstaltungsankündigungen oder in anderen für UserInnen zugänglichen Bereichen, ist ausdrücklich und strengstens untersagt, wenn dafür kein Auftrag an IPM und auch keine Vereinbarung mit der Geschäftsführung der IPM vorliegt. IPM wird gegebenenfalls bei solcher Art Werbung nicht nur die entsprechenden Beiträge löschen, sondern auch Schadenersatz einfordern.
Persönliche Daten
IPM richtet für seine registrierten User einen persönlichen Account ein. Die Kosten für den Internetzugang sind nicht Bestandteil der Leistungen von IPM, jeder Benutzer muss seine Internetkosten selbst tragen. Jeder Benutzer behält sich das Recht vor, seinen Account jederzeit zu löschen. Auch IPM hat das Recht, einen registrierten User aus von IPM empfundenen wichtigen Gründen unwiderruflich zu löschen. Die Benutzer verpflichten sich Angaben ordnungsgemäß / stimmend / richtig anzugeben. Passwörter und Login-Names dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Jeder User haftet für eine unbefugte Benutzung seines Accounts. Daten der User der Portale werden genutzt, um einerseits mit den Benutzern in Kontakt zu treten, interessante Angebote zu offerieren und Informationen und Werbematerial unserer Partner zukommen zu lassen. Keinesfalls wird IPM Daten von Usern weitergeben, außer im eigenen Firmenbereich.
Wettbewerbe - Spiele
IPM veranstaltet Wettbewerbe und Gewinnspiele, deren Teilnahme selbstverständlich auf freiwilliger Basis erfolgt. Mitarbeiter der Firma IPM sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Gewinnermittlung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Mehrfacheinträge werden automatisch gelöscht. Daten der Teilnehmer werden genutzt, um einerseits mit den Benutzern in Kontakt zu treten, interessante Angebote zu offerieren und Informationen und Werbematerial unserer Partner zukommen zu lassen. Keinesfalls wird IPM Daten von Usern weitergeben, außer im eigenen Firmenbereich.
Eventkalender
Für den Fall, dass auf INFOGRAZ.at unzutreffende Informationen oder im veröffentlichten Programm Fehler enthalten sein sollten, übernimmt IPM keinerlei Haftung. Für unaufgefordert eingesandte Veranstaltungsprogramme (Selbsteintrag), Manuskripte, Datenträger, Produkte und Fotos wird keine Haftung übernommen, die Eintragungen werden jedoch stichprobenartig überprüft.
Karte (Map) und Routenplanung
IPM haftet in keinem Fall für etwaige Fehlanzeigen von Adressen oder Routen und Fahrplänen. Wir schließen jede Haftung für Schäden aus, die sich direkt oder indirekt aus der Benutzung der Map und dem Gebrauch der darin enthaltenen Informationen ergeben. IPM macht auch ausdrücklich darauf aufmersakm, dass bei Verwendung der Kartendarstellungen von IPM die Rechte des Kartenanbieters, in diesem Falle von Google® zu beachten sind.
Kunden - Customer
Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Leistungs-, PR-, oder Consultingvertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden, sofern sie von den allgemeinen Richtlinien der österreichischen Wirtschaftskammer abweichen. Die Beauftragung kann auch mündlich erfolgen, dem Auftragnehmer ist es jedoch vorbehalten, diesen Auftrag anzunehmen. Die Angebote von IPM sind freibleibend. Wenn aufgrund der mit einem Kunden geführten Vorgespräche, in denen es zu einer Einigung über die Art und das Tätigwerden der IPM kommt, individuell auf den Kunden abgestimmte Anbote erstellt und übermittelt werden, so gelten diese als angenommen, wenn nicht innerhalb dreier Werktage schriftlich widersprochen wird. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von IPM als angenommen, sofern IPM nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Leistung und Honorar
Wenn nicht anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von IPM für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. IPM ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält IPM ein Honorar in der Höhe von 15 % des über sie abgewickelten Werbeetats. Alle Leistungen von IPM, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von IPM. Alle von IPM erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge von IPM sind grundsätzlich kostenpflichtig, jedoch unverbindlich, sofern kein Entgelt dafür in Anspruch genommen wurde. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von IPM schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird von IPM der Kunde auf die höheren Kosten hingewiesen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten von IPM, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt IPM eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich IPM zurückzustellen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen "Honorarrichtlinien für Public-Relations-Berater-/ Agenturen".
Consulting
Consultingleistungen von IPM sind ab der ersten Stunde kostenpflichtig und werden entsprechend den geltenden Stundensätzen zur Verrechnung gebracht. Die hierbei erarbeiteten Vorschläge und Empfehlungen sollen dazu dienen, den Auftraggebern die Zielrichtung für die im Zusammenhang mit der Themenstellung notwendigen Maßnahmen abzustecken. Die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen muss vom Auftraggeber selbst und in eigener Verantwortung vorgenommen werden. Alle Vorschläge und Anregungen werden vom Consulter nach bestem Wissen und Gewissen, auf Grund der bekannt gegebenen Informationen und vorgelegten Unterlagen getroffen. Von Seiten des Auftraggebers sind die getroffenen Angaben und Anregungen als unverbindliche Auskünfte zu betrachten, sofern sie nicht Bestandteil eines gelegten Anbotes sind, weshalb auch jede Haftung aus diesem Titel abgelehnt werden muss.
Außenwerbung
Für alle Tätigkeiten betreffend die Außenwerbung gelten die von der Fachgruppe für Werbung und Marktkommunikation der österreichischen Wirtschaftskammer ausgearbeiteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils letzten gültigen Fassung.
Präsentation
Für die Teilnahme an Präsentationen steht IPM ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von IPM für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält IPM nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von IPM, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von IPM; der Kunde ist nicht berechtigt, diese in welcher Form immer weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich IPM zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von von IPM gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist IPM berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von IPM nicht zulässig.
Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von IPM einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, konkrete PR-Maßnahmen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von IPM und können von IPM jederzeit - insbesondere bei Beendigung des IPM-Vertrages - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang, der je nach Art der Einmaligkeit unterliegt oder im Besonderen bei Werken, die für die Neuen Medien (Internet) erstellt werden, auf ein Jahr beschränkt ist. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit IPM darf der Kunde die Leistungen von IPM nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des IPM-Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen von IPM durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von IPM und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von IPM, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von IPM erforderlich. Dafür steht IPM und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der IPM-Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.
Kennzeichnung
IPM ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf InfoGraz und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
Genehmigung
Alle Leistungen von IPM (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke, vorgeschlagene bzw. durchzuführende PR-Leistungen) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agentur / PR-Beraterleistungen überprüfen lassen. IPM veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
Termine
IPM bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er IPM eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur / PR-Berater. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von IPM. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von IPM - entbinden IPM jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Auftragnehmer
Gegenüber den Auftragnehmern gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von IPM. Eine Abweichung von diesen bedarf der Schriftform. Eine Annahme eines gelegten Anbotes über ein Werk, eine Leistung oder Dienstleistung oder einen Kauf und der darin angeführten oder darauf verwiesenen AGB´s des Auftragnehmers / Lieferanten ist nicht als Annahme der AGB´s zu verstehen oder auszulegen. Bei Leistungen, Produkten, Werken die von IPM in Auftrag gegeben wurden, geht mit der Bezahlung des Kaufpreises das uneingeschränkte Werknutzungs- und Veräußerungsrecht auf IPM über. Eine Weiternutzung durch den Auftragnehmer ist nicht gestattet. Alle erbrachten Leistungen, insbesondere wenn es sich dabei um technische Gerätschaften, Programme, Software, Künstlerische Erzeugnisse handelt, sind diese umfassend, vollständig, allgemein verständlich und einwandfrei zu dokumentieren. Sollte dies nicht rechtzeitig erfolgen, so kann IPM die Erbringung einfordern und einklagen und / oder entsprechende Abschläge vom Honorar, gelegter Rechnung etc. einbehalten oder zurückfordern oder umgehend vom Auftrag zurücktreten. Außer bei Pauschalangeboten sind zur Verrechnung gebrachte Stunden eindeutig und zweifelsfrei nachzuweisen und müssen dem Anbot entsprechen. Leistungsüberziehungen über das gelegte Anbot hinaus werden nicht abgegolten, auch wenn dies im Anbot anders vermerkt ist. In Anboten gelegte Summen sind exakt einzuhalten, eine maximalen Überschreitung von 3% oder € 500,-- werden bei ausreichender Begründung dem Auftragnehmer zugestanden.
Zahlung
Die Rechnungen von IPM sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p. a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von IPM. Der Kunde verzichtet, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch IPM schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch IPM zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von IPM beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur / PR-Berater keinerlei Haftung.
Haftung
IPM wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, auch bei den von IPM vorgeschlagenen Werbemaßnahmen und vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen, ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Es wird eine von IPM vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von IPM vorgeschlagenes Kennzeichen) bzw. PR-Maßnahme erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung von IPM für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) bzw. PR-Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn IPM ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet IPM nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) bzw. PR-Maßnahme von IPM selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde IPM schad- und klaglos: Der Kunde hat IPM somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die von IPM aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Berater/Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden, sofern vom Auftragnehmer nicht anders bestimmt. Erfüllungsort ist der Sitz des Beraters/der Agentur von IPM, sofern vom Auftragnehmer nicht anders bestimmt. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur / PR-Berater und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von IPM örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Der Berater ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
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